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FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 91; ; AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 227; ; FGO § 101 S. 1; ; FGO § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 227
Erlassverfahren nicht als Korrektur einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erlassverfahren nicht als Korrektur einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Hamburg, 21.10.2005 - IV 134/04
Einfuhrabgabenentstehung bei Nichterfüllung von Pflichten aus dem Zollverfahren …
Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05
Einer Korrektur einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung dient das Erlassverfahren nicht (FG Hamburg, Urteil v. 18.01.2005, IV 134/04). - FG Hamburg, 04.03.1999 - VI 324/97
Möglichkeit zur Rechtsmitteleinlegung gegen Festsetzungsbescheid; Voraussetzungen …
Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05
Selbst die Korrektur einer offensichtlich fehlerhaften Steuerfestsetzung ist im Billigkeitsverfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässig, wenn es dem Steuerpflichtigen möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen (FG Hamburg, Urteil v. 04.03.1999, VI 324/97). - BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S
Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen
Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05
Dem Gericht steht es nicht zu, an die Stelle der nach Recht und Billigkeit vertretbaren Verwaltungsentscheidungen als Ausfluss eigenen Ermessens eine ebenso gut mögliche, für den Steuerpflichtigen günstigere Entscheidung zu setzen (vgl. BFH, Urteil v. 19.01.1965, VII 22/62 S).
- BFH, 14.11.1991 - IX B 71/91
Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05
Die Funktion des Billigkeitserlasses aus sachlichen Gründen ist es nicht, fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren (BFH, Beschluss v. 24.04.1992, IX B 71/91, juris). - BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05
Behördliche Ermessensentscheidungen kann das Gericht nach § 102 FGO grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob eine Ermessensüber- oder -unterschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 07.05.1981, VII R 64/79), und zwar bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urteil v. 26.07.1972, I R 158/71). - BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79
Schonfrist - Säumniszuschläge - Billigkeitsrichtlinien
Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2006 - 4 K 133/05
Behördliche Ermessensentscheidungen kann das Gericht nach § 102 FGO grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob eine Ermessensüber- oder -unterschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 07.05.1981, VII R 64/79), und zwar bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urteil v. 26.07.1972, I R 158/71).